


Grenzen des ALG II-Bezugs für EU-Bürger haben Bestand
Darüber hinaus ist entschieden, dass eine Einzelfallprüfung nicht mehr notwendig ist, weil die Umstände des Antragsstellers bereits im Gesetz berücksichtigt sind. „Das schafft Klarheit: Es lohnt sich nicht, sich zu uns auf den Weg machen, nur um ALG II zu beziehen....