Darüber hinaus ist entschieden, dass eine Einzelfallprüfung nicht mehr notwendig ist, weil die Umstände des Antragsstellers bereits im Gesetz berücksichtigt sind. „Das schafft Klarheit: Es lohnt sich nicht, sich zu uns auf den Weg machen, nur um ALG II zu beziehen. Diese Anziehungskraft darf es auch in der EU eben nicht geben, sonst werden unsere Sozialsysteme überfordert“, so der KPV-Bundesvorsitzende und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB.