


Kein Verbot des steuerlichen Querverbundes – vorerst
Städtische Versorgungsunternehmen dürfen also weiterhin im sogenannten steuerlichen Querverbund Verluste von beispielsweise Schwimmbädern oder dem ÖPNV mit Gewinnen anderer Geschäftssparten verrechnen. Viele Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wären ohne den...