Kongress kommunal 2025

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Dann hätte sich auch die Forderung nach einem Wahlrecht für alle Ausländer erledigt. Kommunalwahlen mit einer recht hohen Präsenz an Kandidaten mit Migrationshintergrund zeigen deutlich, dass dieser Weg gangbar ist und keine Diskriminierung gegenüber Einwanderern darstellt.

Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger taugt nicht als Referenz, denn dieses Wahlrecht basiert auf EU-Recht und beruht vor allem auf Gegenseitigkeit.

Zu einer starken kommunalen Selbstverwaltung gehören starke Räte mit klarer und eindeutiger Legitimation durch die Wählerinnen und Wähler. Dazu gehört auch, dass das Wahlrecht nicht beliebig aufgeweicht werden darf – Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter Klasse. Die jetzt erneut vorgetragenen Forderungen nach einem Kommunalwahlrecht für alle Ausländer lassen bei den Protagonisten einer solchen Wahlrechtsänderung Zweifel am ausreichenden Respekt gegenüber den Kommunalräten und der kommunalen Selbstverwaltung erkennen.“