Kongress kommunal 2025

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Stoppt die klebrigen Finger der Länder – Bund entlastet die Kommunen zusätzlich mit 1 Mrd.

13.12.2013

Umgesetzt werden soll dieser Plan über die Erarbeitung eines neuen Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung, das frühestens 2016 in Kraft treten dürfte. Als Sofortmaßnahme ab 2014 ist vorab eine jährliche Entlastung der Kommunen von einer Milliarde Euro bundesweit vorgesehen und dies muss auch vollumfänglich bei den Kommunen in Rheinland-Pfalz und in allen anderen Bundesländern ankommen.“

Nach Berechnung der Landesregierung beträgt die Vorabentlastung für die rheinland-pfälzischen Kommunen 50 Mio. Euro und soll sofort an diese weitergeleitet werden. Von der später zu erwartenden deutlichen höheren kommunalen Entlastung von dann insgesamt 250 Mio. Euro will das Land aber 125 Mio. Euro abgreifen, weil in Rheinland-Pfalz die Eingliederungshilfe für die behinderten Menschen rund zur Hälfte vom Land finanziert werde.

Der rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Bernhard Kaster, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU Bundestagsfraktion, sieht dies nur als weiteren Beleg für die kommunalfeindliche Politik der SPD-geführten Landesregierung: „Nachdem der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wegen der außerordentlich schlechten Finanzsituation gerade der rheinland-pfälzischen Städte und Landkreise den Landesgesetzgeber zu spürbar höheren Leistung an die Kommunen im Land aufgefordert hat, ist es in hohem Maße befremdlich, dass ausgerechnet der rheinland-pfälzische Innenminister die auf Bundesebene vereinbarten Entlastungen infrage stellt“, erklärte Bernhard Kaster, der auch Mitglied im KPV-Bundesvorstand ist.

Die KPV appelliert an alle Landesregierungen, sich eindeutig zu der vereinbarten Entlastung der Kommunen zu bekennen. „Alle Kreise, Städte und Gemeinden müssen darauf vertrauen können, dass die auf Bundesebene getroffenen Vereinbarungen im Land umgesetzt werden. Ansonsten muss schon in Berlin sichergestellt werden, dass die versprochenen Entlastungen den Kommunen zum Beispiel durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) unmittelbar zufließen“, so der KPV-Bundesvorsitzende Liebing.

Liebing bezeichnet das Verhalten der Landesregierungen als brandgefährlich: „Wenn nicht sichergestellt ist, dass die vom Bund beabsichtigte Entlastung der Kommunen dort auch tatsächlich ankommt, sondern von den Landesregierung zweckentfremdet wird, könnte die Bereitschaft auf Bundesebene sinken, überhaupt etwas zur Entlastung der Kommunen zu tun. Das kann niemand wollen.“

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