Kongress kommunal 2025

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Kongress kommunal 2025

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„Bund und Länder beabsichtigen das Grundgesetz zu ändern: Es sollen Bundeshilfen im Bereich der Bildungsinfrastruktur für finanzschwache Kommunen ermöglicht werden. Wenn der Bund Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen finanzieren will, ist das zwar schön – aber ein vergiftetes Geschenk. Die Toilette in der Schule in Hagen wird dann mit dem Bundesadler versehen und in Verl kann der Bürgermeister selber sehen, wie er den Bedarf decken kann? Das ist nicht der richtige Weg: Keine neuen Mischfinanzierungen und Verantwortungslosigkeiten. Wenn der Bund den Kommunen helfen will, dann stattet er die Kommunen mit höheren Anteilen an den Steuern aus. Der Finanzausgleich der Länder muss dann den finanzschwachen richtig und nachhaltig helfen. Die beabsichtigte Verfassungsänderung schafft Fehlanreize für Kommunen. Werde ich finanzschwach, bekomme ich Geld vom Bund. Wir dürfen doch auch keine Anreize schaffen, dass die Länder ihre Kommunen verarmen lassen und in den Genuss der Bundesfinanzierung kommen. Das Verbot des Bundesdurchgriffs auf die Kommunen muss gehalten werden. Es ist das stärkste Schwert gegen neue Aufgaben ohne Geld. Wir wollen keine solche Änderung des Grundgesetzes.“