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Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge muss der Bund tragen

22.04.2016

Beim Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II müssen bisher die Kommunen ihren Anteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) tragen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Ausbau der Kinderbetreuung und der Schulen sowie die Kosten für Integrationslotsen und bedarfsgerechte Integrationsangebote werden erhebliche kommunale Mittel beanspruchen.

Dazu kommen die aufgelaufenen Kosten der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen sowie die Kosten der Vorhaltung von Unterkünften und Infrastruktur. Diese Kosten können die Kommunen nicht tragen. Die Finanzausstattung der Kommunen muss mit der wachsenden Gesamtaufgabe „Integration und Eingliederung“ kurzfristig deutlich verbessert werden. Der Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Bundes und der Länder muss erhöht werden. Wir fordern deshalb für die Kommunen einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer und eine stärkere Beteiligung des Bundes an den KdU. Wichtig ist, dass Instrumente entwickelt werden, mit denen sichergestellt wird, dass die zusätzlichen Mittel tatsächlich dort ankommen, wo auch höhere Integrationskosten in den Kommunen entstehen.“

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