Im Koalitionsvertrag ist eindeutig festgelegt: „Wir werden das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z. B. bei der Rekommunalisierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher regeln, sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang verbessern.“ Das Bundeswirtschaftsministerium, das für die Umsetzung zuständig ist, hat jetzt allerdings den für Anfang des Jahres angekündigten Gesetzentwurf zunächst aufgeschoben. Mit einem kabinettsreifen Entwurf sei frühestens im Sommer zu rechnen.
Der Bundesvorsitzende der KPV und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB ist davon überhaupt nicht begeistert: „Wir brauchen dringend Rechtssicherheit in diesem Bereich. Darauf sind die Kommunen mit ihren Stadtwerken genauso angewiesen wie private Netzbetreiber. Dieses Thema hat mit Rekommunalisierung wenig zu tun, da auch private Netzbetreiber, die eine Konzession neu gewinnen, vor den gleichen Problemen stehen wie Kommunen, die die Netze wieder übernehmen wollen. Rechtssicherheit ist für alle Beteiligten dringend notwendig“, erklärte Ingbert Liebing. Er erwarte, dass dieses Thema im Bundeswirtschaftsministerium nicht auf die lange Bank geschoben, sondern endlich gelöst wird.