Besonders erfreulich ist, dass die Aufstellung der förderfähigen Investitionsprojekte – im Rahmen des verfassungsmäßig Zulässigen – ergänzt werden konnte. Dabei ist insbesondere die Aufnahme der Brachflächenrevitalisierung in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen für strukturschwache Kommunen eine große Hilfe. Zudem ist es gelungen, den Barriereabbau im Öffentlichen Personennahverkehr, der im ersten Gesetzentwurf noch ausdrücklich ausgeschlossen war, ebenfalls in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen zu integrieren.
Den Kommunen wurde so ein größerer Gestaltungsrahmen eröffnet, um bei der Umsetzung der Investitionsförderung besser auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen zu können. Wichtig ist, dass die Länder bei der Umsetzung des Investitionsprogramms den Reigen der förderfähigen Maßnahmen nicht durch spezielle Landesvorgaben einengen und die Bemühungen des Bundes um mehr Flexibilität damit konterkarieren.“
Infrastrukturpaket nur mit den Kommunen!
Die Kommunalen der Union freuen sich auf einen Politikwechsel und die neue Bundesregierung unter Führung der Union.Aus kommunaler Sicht ist jede Maßnahme, die...