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Kommunale Entlastung von der Eingliederungshilfe abkoppeln

26.11.2014

Beschluss der Bundesvertreterversammlung am 22. November 2014

Kommunale Entlastung von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen abkoppeln

 Die KPV begrüßt den klaren Willen der Koalition, in dieser Legislaturperiode die Kommunen weiter finanziell zu entlasten, um vor Ort mehr zu investieren und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken: „Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. (…) Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.“ (Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD)

Wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung in den Bundesländern ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nicht geeignet, die Mittel den Kommunen zuzuleiten. Die Eingliederungshilfe kennt gerade keine Zahlungsbeziehung zwischen Bund und Kommunen. Da die Träger der Eingliederungshilfe nicht in allen Ländern kommunale Gebietskörperschaften sind, kann eine Entlastung der gesamten kommunalen Ebene hierdurch nicht gewährleistet werden. Deshalb fordert die KPV, die im Koalitionsvertrag vereinbarte finanzielle Entlastung inhaltlich von der Reform der Eingliederungshilfe abzukoppeln, um sicherzustellen, dass die Entlastung auch uneingeschränkt und zusätzlich bei den Kommunen ankommt.

Für die Jahre 2015, 2016 und 2017 werden die Kommunen vorab mit insgesamt drei Milliarden Euro entlastet und zwar über eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) und einen höheren Anteil der Kommunen am Aufkommen der Umsatzsteuer. Die KPV begrüßt diesen gewählten Weg, weil er die Finanzlage gerade der strukturschwachen Kommunen verbessert.

Unabhängig davon unterstützt die KPV ausdrücklich die „Überlegungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB und Erster Bürgermeister Olaf Scholz, wonach der Bund „sukzessive“ die Kosten der Unterkunft übernehmen könnte.

10_Kommunale Entlastung von der Eingliederungshilfe

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