Interkommunale Zusammenarbeit wird angesichts knapper Kassen und des demografischen Wandels in Zukunft eine immer größere Bedeutung bekommen. Einige kommunale Aufgaben lassen sich im Verbund einfach effektiver erledigen. In einem zukunftsfähigen Verwaltungssystem wird die interkommunale Zusammenarbeit künftig nicht mehr wegzudenken sein. Die bestehenden Strukturen sind hierzu ausreichende Grundlage. Durch Entscheidungen des Bundesfinanzhofes in zwei Fällen ist es erforderlich geworden, die gesetzlichen Regelungen der umsatzsteuerlichen Behandlung kommunaler Beistandsleistungen neu zu fassen. Ziel muss es sein, für Kommunen und Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen eine dauerhafte und rechtssichere Planungsgrundlage auch unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorschriften zu schaffen. Die AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat jetzt ein Positionspapier dazu verabschiedet. Positionspapier Umsatzbesteuerung und kommunale Beistandsleistungen