Damit sind jetzt die rechtlichen Grundlagen für eine gelingende Integration geschaffen. Menschen mit dauerhaftem Bleiberecht haben jetzt die Chance, schneller Teil der Gesellschaft zu werden. Mit der Einführung von zeitlich befristeten Wohnsitzauflagen, die die KPV immer wieder gefordert hat, können Flüchtlinge jetzt besser verteilt werden und die Integrationsbemühungen der Kommunen können schneller und nachhaltiger greifen. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und verhindert unkontrollierte und ungesteuerte Wanderungsbewegungen in die Ballungszentren und Großstädte.
Hilfreich bei der schnellen Eingliederung der Menschen, die zu uns kommen, sind auch die Erleichterungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt sowie verpflichtende Integrationskurse. Nach dem Prinzip ‚Fördern und Fordern‘ müssen diejenigen, die solche Angebote nicht annehmen, zukünftig mit Leistungskürzungen rechnen.
Die Kosten für bedarfsgerechte Integrationsangebote werden allerdings erhebliche kommunale Mittel beanspruchen, die die Kommunen nicht tragen können. Der Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Bundes und der Länder muss erhöht werden. Wir fordern deshalb für die Kommunen einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer und eine stärkere Beteiligung des Bundes an den KdU.“