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Grundsteuerreform längst überfällig

15.01.2018

Diese Mittel garantieren den Kommunen Gestaltungsspielraum und -freiheit. Eine einvernehmliche Einigung der 16 Bundesländer auf eine Neuordnung der Bemessungsgrundlagen ist bislang nicht erfolgt. Deshalb fordern wir, dass die neue Bundesregierung die Initiative ergreift und einen mehrheitsfähigen Gesetzentwurf vorlegt, der den Grundsatz der Gleichbehandlung berücksichtigt.“

Hintergrund
Die derzeit anzuwendende Bemessungsgrundlage für den Wert eines Grundstücks stammt in den sogenannten alten Bundesländern aus dem Jahr 1964. Das Instrument, das in den neuen Bundesländern genutzt wird, ist sogar noch 29 Jahre älter. Zwei Immobilien, die den gleichen Marktwert haben, können so zu einer höchst ungleichen Grundsteuerpflicht führen. Das widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

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