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Familiennachzug bleibt ausgesetzt – Kommunen haben Planungssicherheit

31.01.2018

„Nach wie vor leisten die Kommunen hervorragende Arbeit bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Geflüchteten. Sie dürfen nicht überfordert werden und deshalb wäre es wirklich sinnvoll, bei den Kriterien für den Nachzug zunächst die Familien derjenigen Personen zu berücksichtigen, die über eine Wohnung verfügen und in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen“, so Haase.

Das laufende Gesetzgebungsverfahren kann nach der Einigung der Fraktionen von Union und SPD fristgerecht abgeschlossen werden, so dass es auch nach dem 16. März zu keinem unkontrollierten Familiennachzug kommen wird. Entscheidend aus Sicht der Union ist: Der Familiennachzug wird nach dem 1. August streng begrenzt und nur im Rahmen unserer Aufnahmemöglichkeiten erfolgen. „Dies ist auch im Sinne aller Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der SPD und trägt zum Erhalt des gesellschaftlichen Friedens bei. Vor Ort muss für die Menschen, die absehbar längerfristig bei uns bleiben, die Eingliederung in unsere Gesellschaft gelingen – das ist noch eine riesige Herausforderung“, so der KPV-Bundesvorsitzende.

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