Kongress kommunal 2025

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Kongress kommunal 2025

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Die Union bekräftigt ihr Versprechen im Koalitionsvertrag, die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen finanziell zu entlasten und dabei keine neue Ausgabendynamik entstehen zu lassen.

In Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich soll zusätzlicher Handlungsspielraum für die Kommunen geschaffen werden. Die Länder sind dann in der Pflicht dies auch dauerhaft zu gewährleisten. Dabei ist die Formulierung im Koalitionsvertrag eindeutig, dass diese fünf Milliarden Euro auch bei den Kommunen ankommen müssen, und zwar unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich ein Bundesland heute bereits an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt. Die Bundesbeteiligung erfolgt ausschließlich zu Gunsten der Kommunen, nicht der Bundesländer.

Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer zusätzlichen jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr. Dies ist ein echtes Sofortprogramm zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland.“