„Bereits 2026 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft treten. Insgesamt 3,5 Milliarden Euro hat die damalige CDU-geführte Bundesregierung bereitgestellt, um die Kommunen beim Aus- und Aufbau der entsprechenden Einrichtungen zu unterstützen. Das Problem: Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg haben zu erheblichen Verzögerungen bei den Bauvorhaben geführt. Weil die Gebäude nicht termingerecht fertig gestellt werden können, droht nun vielen Kommunen, dass sie die Fördergelder verzinst zurückzahlen müssen. Statt wie von der CDU/CSU-Fraktion gefordert, die Frist für die Abrechnung der Fördergelder zu verlängern, setzt die Bundesregierung unbeirrt ihre Vogel-Strauß-Politik fort. Trotz Hilferufen aus den Kommunen, leugnet sie, dass es ein Problem gibt. Nicht nur bringt sie damit die Kommunen – von denen viele ohnehin unter der angespannten Haushaltslage leiden – in eine unmögliche Lage, sie torpediert auch die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung 2026.“
Der Antrag der CDU/CSU Fraktion