Kongress kommunal 2025

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Die wichtigsten Ziele sind die Sicherstellung von mehr Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und die Gewährung der staatlichen Leistungen „wie aus einer Hand“. Im Vorfeld des Gesetzentwurfes fand ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen statt, der hier dokumentiert ist.

Der Entwurf enthält eine Reihe von Leistungsverbesserungen, z. B. die explizite Aufnahme von „Teilhabe an Bildung“ und von „Sozialer Teilhabe“ als neue Leistung oder die Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. In einer ersten Stellungnahme des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städte- und Gemeindebundes äußerte der Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg die Befürchtung, das Gesetz könne zu erheblichen Mehrbelastungen auch für Kommunen führen: „Die im Entwurf vorgesehene Formulierung des Behinderungsbegriffs birgt darüber hinaus die Gefahr einer Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises. Ob die vorgeschlagenen Verfahrensregelungen praktikabel sind und in welchem Umfang sie zu Mehraufwendungen führen werden, wird noch genauer zu prüfen sein. Es ist mehr als fraglich, ob mit dem Gesetzentwurf die bestehende Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe nachhaltig in den Griff zu bekommen ist. Wir werden auf eine seriöse Prüfung der finanziellen Auswirkungen drängen.“

Im Koalitionsvertrag war dagegen noch davon die Rede, dass mit dem Bundesteilhabegesetz die Kommunen in Höhe von rund Milliarden Euro entlastet werden sollen. Wie diese Entlastung realisiert werden soll, lässt der jetzt vorliegende Gesetzentwurf offen.

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) hat sich zum Bundesteilhabegesetz klar positioniert. Lesen Sie hierzu die Kommunalpolitischen Eckpunkte zur Einführung eines Bundesleistungsgesetzes .