Es ist dabei zu begrüßen, dass die Länder sich zu ihrer Verantwortung für die Handlungsfähigkeit ihrer Kommunen bekennen. Allein das Bekenntnis reicht aber nicht aus. Es sind Taten gefordert! Die Länder müssen diese Verantwortung endlich auch in einer verantwortungsvollen Politik gegenüber ihren Kommunen umsetzen. Beim Bundesteilhabegesetz besteht jetzt die Chance, den Worten Taten folgen zu lassen. Es reicht nicht aus, immer nur nach dem Bund zu rufen und immer neue Forderungen nach Berlin zu senden. Geradezu zynisch ist die Forderung der Länder an den Bund, die ‚zugesagten Maßnahmen zur Stärkung der Kommunalfinanzen so auszugestalten, dass sie ihre Wirkung dauerhaft und dynamisch entfalten‘. Hier wird schamlos davon abgelenkt, dass die vom Bund den Kommunen bereitgestellten Finanzmittel zu einem nicht unwesentlichen Teil in Landeshaushalten versickern. Gerade Nordrhein-Westfalen als einer der Initiatoren der Bundesratsentschließung geht hier mit besonders schlechtem Beispiel voran.
Bei der ab dem Jahr 2018 greifenden Kommunalentlastung war der Bund bereit, die vorgesehenen fünf Milliarden Euro vollständig direkt den Kommunen zukommen zu lassen. Auf Druck der Ministerpräsidenten soll nun eine Milliarde Euro an die Länder abgezweigt werden, ohne dass sicher ist, ob diese Mittel tatsächlich in allen Ländern ungekürzt und zusätzlich bei den Kommunen ankommen werden. Wir werden die Landesregierungen an ihren Taten messen – nicht an ihren Worten.“