Um das zu schaffen, sieht der Entwurf die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ im Städtebaurecht vor. Der neue Baugebietstyp soll es Kommunen erlauben, dass künftig auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen gebaut und Gebäude als Wohnraum genutzt werden dürfen. Darüber hinaus sollen mit dem Entwurf diverse Bestimmungen des Baugesetzbuches an die EU-Richtlinie von 2014 angepasst werden.
Infrastrukturpaket nur mit den Kommunen!
Die Kommunalen der Union freuen sich auf einen Politikwechsel und die neue Bundesregierung unter Führung der Union.Aus kommunaler Sicht ist jede Maßnahme, die...