Asylbewerber und Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern müssen an der EU-Außengrenze aufgefangen werden. Die Schutzbedürftigen können dann in einem geordneten Verfahren untergebracht und versorgt werden. Die Bundesländer sind durch ihre praktische Umsetzung jetzt gefordert und müssen ihre betroffenen Kommunen spürbar entlasten. Die Bundesländer müssen ihre Hausaufgaben machen bei Erstaufnahme, Abschiebung und Integration.
Die Bundesmittel müssen tatsächlich für die Erfüllung der Aufgaben auch der Integration eingesetzt werden. Sie sind nicht zur Sanierung der Landeshaushalte vorgesehen. Die Kommunalen Spitzenverbände in den Ländern sind jetzt gefordert, damit die Mittel zusätzlich den betroffenen Kommunen zu Gute kommen.
Am Rande des Treffens wurde die Fortführung der Regionalisierungsmittel und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes verabredet. Die Erhöhung und dynamisierte Fortführung der Regionalisierungsmittel trägt zur bedarfsgerechten Finanzierung auch des Öffentlichen Personenverkehrs in den Kommunen bei. Durch die Fortschreibung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird endlich der Weg frei gemacht, auch Projekte mit einer Laufzeit über das Jahr 2019 hinaus zu ermöglichen. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Kommunen.“