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25 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz

30.06.2015

„Seit 25 Jahren sorgt die Kinder-und Jugendhilfe für einen umfassenden Schutz und die Fürsorge bedürftiger Kinder und Jugendlicher. Sie bietet frühe und niederschwellige Hilfen, aber ordnet auch den notwendigen Eingriff des Staates in die Rechte der Eltern. Der Aufwuchs der Leistungen ist enorm; gerade im Moment entfacht der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Frage sinnvoller Regelungen. Deshalb fordere ich die Bundesfamilienministerin auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe anzupacken. Auch hier müssen die Kommunen deutlich entlastet werden.“

Hintergrund:

Auszug aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD: „Die Kinder- und Jugendhilfe soll auf einer fundierten empirischen Grundlage in einem sorgfältig strukturierten Prozess zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Hilfesystem weiterentwickelt werden.

Dazu gehören geeignete Finanzierungsmodelle für systemische Unterstützungsformen (z. B. . an den Schnittstellen von SGB VIII, SGB XII, und Schulträger). Wir brauchen starke Jugendämter und eine funktionierende Partnerschaft mit der freien Jugendhilfe. Wir werden daher die Steuerungsinstrumente der Jugendämter deutlich verbessern und gleichzeitig die Rechte der Kinder und ihrer Familien sicherstellen, sowie sozialraumorientierte und präventive Ansätze verfolgen. Dazu wollen wir mit Ländern, Kommunen und Verbänden in einen Qualitätsdialog treten und uns über die Weiterentwicklung in wichtigen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe verständigen.

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